Alle Leistungen zur Körperpflege nach SGB XI, zur Sicherstellung einer adäquaten altersgerechten Ernährung, bei Bedarf mit Sondenkost, Lagerung und Mobilisation und pflegerische Prophylaxen.
Wundversorgung in enger Absprache mit dem behandelnden Arzt. Kompressionsverbände, Injektionen, Katheter- und Stomaversorgung, moderne Diabetes-Therapie einschließlich intensivierter allgemeiner und spezifischer Osteoporosetherapie.
Einkaufen und Zubereitung von Mahlzeiten, Medikamentenbesorgung, Pflege und Reinigung der Wäsche und der Wohnung nach Bedarf, Begleitung beim Arztbesuch oder zu Ämtern und Behörden.
Mahlzeitendienste, Fahrdienste, Fußpflege, Krankengymnastik und Ergotherapie, Versorgung mit Hilfsmitteln, Friseur und Kosmetik.
in allen Fragen der Pflegeversicherung.
nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und keineswegs vollständig.